Warum die Unterscheidung so relevant ist
Im IT-Recht begegnen Sie häufig der Frage, ob ein Projekt als Dienst- oder Werkvertrag gestaltet werden sollte. Zwar stammt die rechtliche Abgrenzung aus dem klassischen Zivilrecht, doch gerade in modernen Softwareprojekten hat sie enorme praktische Bedeutung. Besonders hilfreich kann hier die Beratung durch einen Fachanwalt für IT‑Recht sein.
Der Kernunterschied: Tätigkeit vs. Erfolg
Die Grundfrage lautet: Wird lediglich eine Tätigkeit oder ein konkreter Erfolg geschuldet?
- Dienstvertrag: Geschuldet ist ausschließlich das Tätigwerden. Der Auftragnehmer muss sich bemühen, aber keinen bestimmten Erfolg herbeiführen.
- Werkvertrag: Geschuldet ist ein bestimmtes Ergebnis. Erst wenn dieses erreicht und abgenommen wird, besteht Anspruch auf Vergütung.
Das klassische Beispiel ist der Tisch vom Tischler – erst bei Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Genau so funktioniert es auch bei Software, wenn der zugrundeliegende Vertrag als Werkvertrag ausgestaltet worden ist: Eine funktionsfähige Anwendung kann ebenso ein „Werk“ sein wie ein physischer Gegenstand.
Wann spricht viel für einen Werkvertrag?
Für Auftraggeber bietet der Werkvertrag oft mehr Planungssicherheit. Sie vereinbaren klar, welche Funktionen die Software haben soll, und zahlen erst nach Abnahme.
- Sie haben klare Anforderungen
- Das Ergebnis soll eindeutig überprüfbar sein
- Sie möchten Ihr Kostenrisiko begrenzen
Typisch ist eine klare Zielbeschreibung: „Diese 20 Funktionen muss die Software haben, dafür zahlen wir 20.000 Euro.“ Wird das Ziel nicht erreicht, erfolgt keine Abnahme – und keine Zahlung.
Wann eignet sich ein Dienstvertrag besser?
Ein Dienstvertrag bietet sich an, wenn das Ergebnis nicht vollständig vorhersehbar ist oder wenn viele Unbekannte bestehen. Das ist häufig bei sehr komplexen oder innovativen Projekten der Fall.
Typische Gründe aus Sicht des Auftragnehmers:
- Es soll individuelle Software entwickelt werden
- Viele Anforderungen sind noch unklar oder technisch unsicher
- Die Umsetzung läuft iterativ und kann nicht vollständig vorhergesagt werden
Der Dienstvertrag schützt hier vor einem unverhältnismäßigen Risiko, da kein garantierter Erfolg geschuldet wird.
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Agile Projekte: In der Praxis meist eine Mischung
Die Realität ist selten schwarz oder weiß. Viele IT-Projekte arbeiten heute agil: Man legt nur grobe Eckpunkte fest und arbeitet in sogenannten Sprints. In diesen Fällen liegt meist ein Dienstvertrag vor, ergänzt durch einzelne werkvertragliche Komponenten.
Beispiel: Für vier Wochen wird vereinbart, ein modernes User-Interface zu entwickeln. Am Ende erfolgt eine Zwischenabnahme. Genau solche Mischformen kommen heute regelmäßig vor.
Mehr zum rechtlichen Hintergrund finden Sie im Überblick zum IT‑Recht und digitalen Vertragsstrukturen.
Warum die Bezeichnung im Vertrag oft keine Rolle spielt
Ein häufiger Irrtum: Viele Agenturen schreiben in den Vertrag „Dienstvertrag“ oder „Werkvertrag“, in der Hoffnung, dies habe rechtliche Wirkung. Tatsächlich ist das irrelevant. Entscheidend ist allein, was inhaltlich vereinbart wurde.
Auch spätere E-Mail-Absprachen können ein Projekt plötzlich werkvertraglich prägen. Wird etwa zugesagt „Diese Funktion bauen wir auf jeden Fall ein“, kann dies bereits die Verpflichtung zum Erfolg auslösen.
Abnahme und Risiken richtig managen
Gerade bei Software ist eine professionelle Abnahme entscheidend. Denn mit ihr geht das Risiko für Mängel auf Sie über. Sie sollten daher Personen einbeziehen, die technisch beurteilen können, ob die Software wirklich fehlerfrei funktioniert – auch abseits der üblichen Klickpfade.
Fazit
Ob Werkvertrag oder Dienstvertrag sinnvoll ist, hängt stark von Ihrem Projekt ab. Klare Ziele sprechen eher für den Werkvertrag, komplexe oder agile Projekte meist für den Dienstvertrag. In der Praxis entsteht häufig eine Mischform. Entscheidend ist immer der tatsächliche Vertragsinhalt – nicht die Überschrift.
