Ihr Unternehmen in sicheren Händen: Externer Datenschutzbeauftragter und Fachanwalt für IT-Recht

Sie suchen eine pragmatische, rechtssichere Lösung für Ihre Datenschutzpflichten?

Als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter übernehme ich für Ihr Unternehmen die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten. Mit rechtlicher Expertise, technischer Praxiserfahrung und einem klaren Fokus auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen berate ich Sie bei allen Datenschutzfragen – verständlich, effizient und transparent. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren individuellen Bedarf.

Fachanwaltliche Praxis-Expertise

Individuelle Beratung & Risikoabwägung

Aufsichtsbehörden-konforme Bestellung

Was ein externer Datenschutzbeauftragter für Sie leistet

Die DSGVO, insbesondere Art. 39, formuliert klare Aufgaben für Datenschutzbeauftragte, darunter u.a.:

  • Beratung und Information zu datenschutzrechtlichen Pflichten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und interner Datenschutzrichtlinien
  • Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO)
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
  • Erster Ansprechpartner für Betroffene und Behörden

In der Praxis bedeutet das: Ich berate Sie nicht nur zur rechtskonformen Umsetzung Ihrer Datenverarbeitung, sondern entwickle mit Ihnen gemeinsam Gestaltungsoptionen, die zu Ihrem Risikoprofil und Geschäftsmodell passen. Keine Theorie aus dem Lehrbuch – sondern klare Empfehlungen, nachvollziehbar begründet.

Pakete & Preise: Transparente Modelle für Ihre Planungssicherheit

Je nach Ihrem individuellen Umfang können Sie zwischen verschiedenen Paketen wählen. Die Bestellung bei der Aufsichtsbehörde ist in allen Varianten inklusive. Zusätzlich gilt ein einheitlicher Stundensatz für Zusatzaufwand: 250 €/h.

Welches Modell für Sie passt, klären wir unkompliziert im Erstgespräch.

Variante 4: Individuell

Individuelle Laufzeit
Individuelles Beratungskontingent
DSB Bestellung inklusive

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Hand hält Glühbirne und Zahnrad, gelbe Symbole

1. Praxisgerechte Beratung statt Formalismus

Viele Datenschutzbeauftragte agieren als reine Kontrolleinheit und lehnen im Zweifel ab. Ich dagegen berate pragmatisch: Ich zeige auf, was rechtlich möglich, was kritisch und was eindeutig rechtswidrig ist. Auf dieser Basis können Sie souverän entscheiden – abgestimmt auf Ihr Risikoprofil.

2. Mehr Know-how – weniger Risiko

Gerade bei komplexen Fragen (z. B. internationalen Transfers, Joint Controllern, innovativen Softwareprodukten) reicht eine Datenschutz-„Zusatzausbildung“ oft nicht aus. Als Fachanwalt für IT-Recht kenne ich die einschlägige EuGH-Rechtsprechung und gestalte rechtskonforme, aber wirtschaftsnahe Lösungen.

Buch und Lupe Symbol auf grauem Hintergrund.
Symbol für finanziellen Kreislauf mit Zahnrad und Haken.

3. Kosteneffizienz gegenüber internem DSB

Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt besonderen Kündigungsschutz (§ 6 Abs. 4 BDSG) – ein nicht zu unterschätzender Faktor, gerade in kleineren Unternehmen. Zusätzlich bindet er Arbeitszeit und verursacht indirekte Kosten durch wiederkehrende Schulungen und fehlende Routine. Ein externer DSB entlastet Sie effizient und bietet – anders als punktuelle anwaltliche Beratung – tiefes Verständnis für Prozesse und Strukturen Ihres Unternehmens.

4. Flexibilität und kontinuierliche Begleitung

Dank abgestimmter Paketmodelle begleite ich Sie kontinuierlich, mit klarer Kalkulierbarkeit. Ich bin eingetragen bei der Aufsichtsbehörde, berate objektiv und bin bei Datenschutzvorfällen schnell verfügbar. Ein einmaliges Einarbeiten entfällt – ich kenne Ihr Unternehmen, Ihre Produkte, Ihre Historie.

Zahnradsymbol mit drei Pfeilen nach oben.

Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Die gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten ergibt sich u. a. aus § 38 BDSG i. Vm. Art. 37 DSGVO. Eine Bestellpflicht besteht in folgenden klassischen Fällen:

  • Ab 20 Personen im Unternehmen, sofern diese ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten – das ist fast immer der Fall.
  • Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl, wenn besonders sensible Daten (sog. Artikel-9-Daten) verarbeitet werden, z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten, politische oder religiöse Überzeugungen.
  • Wenn Kerntätigkeit Ihres Unternehmens eine risikobehaftete Datenverarbeitung ist, etwa durch Überwachung, Profiling oder umfangreiche personenbezogene Analysen.

Unverbindlich? Klar. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir schnell, ob und wann Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen – und in welcher Form.

Jetzt Beratung sichern

Ob Pflicht zur Bestellung oder präventive Unterstützung: Ein externer Datenschutzbeauftragter sichert Ihr Unternehmen ab. Mit mir gewinnen Sie fachanwaltliches Know-how, geprüfte Beratungskompetenz und partnerschaftliche Zusammenarbeit – transparent und effizient. Im kostenfreien Erstgespräch berate ich Sie unverbindlich über Ihre Anforderungen und passende Paketmodelle.

Mann in weißem Hemd sitzt am Tisch.

Häufige Fragen

Ein interner DSB ist Mitarbeiter Ihres Unternehmens und genießt erweiterten Kündigungsschutz. Das kann teuer und riskant sein. Externe DSB wie ich bringen spezialisiert-fachliche Expertise mit, arbeiten unabhängig und flexibel und lassen sich einfach vertraglich regeln – ohne langfristige Rechtsfolgen.

Weil die meisten datenschutzrechtlichen Fragen juristisches Know-how erfordern – speziell zu Art. 6 DSGVO, internationalen Datentransfers, spezifischen Rechtsgrundlagen oder Vertragskonstellationen wie Auftragsverarbeitungsverträgen oder Joint Controllern. Als Fachanwalt weiß ich, worauf es ankommt – und wie Lösungen rechtssicher umsetzbar bleiben.

Ja – die DSGVO ist europäisches Recht, das direkt gilt. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ergänzt und konkretisiert die Verordnung für nationale Sonderfälle, z. B. im Beschäftigtendatenschutz oder bei der Bestellpflicht ab 20 Mitarbeitern (§ 38 BDSG).

Grundsätzlich Unternehmen mit über 20 Mitarbeitenden, wenn regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Auch kleinere Unternehmen brauchen einen DSB, wenn sie sensible Daten nach Art. 9 DSGVO verarbeiten, z. B. Gesundheits- oder Finanzdaten, oder wenn ihre Kerntätigkeit datengetrieben erfolgt.

Nach Abschluss des Vertrags erfolgt die Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Bestellung ist in allen Paketen inklusive.