Fachanwalt IT-Recht: Rechtssicherheit für Software, Daten & digitale Produkte

Als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Unternehmen bei Softwareverträgen, digitalen Geschäftsmodellen und regulatorischen Anforderungen wie DSGVO, Data Act oder KI-Verordnung. IT-Recht ist ein Querschnittsgebiet – genau deshalb brauchen Sie jemanden, der Technik, Verträge und Regulierung sicher zusammenführt.

Individuelle IT‑Vertragsprüfung

Fokus auf digitale Regulierung

Kostenfreies Erstgespräch

Warum IT-Recht ein eigenes Rechtsgebiet ist

IT-Recht ist kein klassisches Inselsystem wie Arbeits- oder Familienrecht. Es verbindet Vertragsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutz, IT‑Sicherheitsrecht und weitere regulatorische Vorgaben. Genau diese Schnittflächen sorgen dafür, dass Fehler schnell entstehen – etwa wenn urheberrechtliche Lizenzregeln in Softwareverträgen übersehen werden oder technische Abläufe rechtlich falsch eingeordnet sind.

Als Fachanwalt für IT-Recht und praktischer Berater im digitalen Umfeld arbeite ich täglich mit Themen wie:

  • Softwareerstellungs- und SaaS‑Verträgen
  • Lizenz- und Nutzungsrechtsthemen
  • IT‑Projektbegleitung und Verhandlungsführung
  • DSGVO, Data Act, KI-Verordnung, DORA und Spezialregulierungen
  • IT‑Sicherheitsrecht

Für viele Mandanten ist mein Beitrag dabei nicht nur rechtlich, sondern auch technisch geprägt – denn Verträge und regulatorische Vorgaben lassen sich nur sauber gestalten, wenn man versteht, wie Software funktioniert, wie Daten fließen und welche technischen Prozesse tatsächlich abgebildet werden müssen. Genau darin unterscheidet sich ein spezialisierter Anwalt für IT-Recht von allgemeiner Rechtsberatung.

IT‑Verträge: Software, SaaS, Hosting & individuelle Lösungen

Ein Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Gestaltung und Prüfung von IT-Verträgen. Diese reichen von klassischen Softwareerstellungsverträgen über komplexe SaaS‑Modelle bis hin zu Hosting‑, Service‑ und Wartungsvereinbarungen. Dabei gehören urheberrechtliche Regeln, AGB‑Kontrolle, Lizenzfragen oder Regelungen zur Nutzung von Marken und Kennzeichen immer dazu.

Gerade bei Softwareverträgen ist es entscheidend, die einzelnen Teilbereiche – etwa Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder technische Mitwirkungspflichten – präzise herauszulösen und rechtlich sauber miteinander zu verbinden. Nur so entsteht ein Vertrag, der das Projekt wirklich trägt.

Regulatorische Anforderungen: DSGVO, Data Act, KI-Verordnung & Co.

Die regulatorischen Themen im IT‑Recht entwickeln sich rasant. Neben dem Klassiker wie der DSGVO sind inzwischen viele neue Regelwerke relevant – etwa Data Act, KI‑Verordnung oder Cybersecurity‑Vorgaben. Für Unternehmen werden diese Vorschriften schnell zu zentralen Projektbausteinen.

Ich unterstütze Sie bei:

  • Einordnung Ihres Geschäftsmodells in die jeweilige Regulierung
  • Aufbau von technischen und organisatorischen Compliance‑Strukturen
  • Bewertung von Datenflüssen, Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Entwicklung langfristiger Umsetzungsstrategien statt punktueller „Feuerwehr‑Lösungen“

IT‑Sicherheitsrecht & Cybersicherheit

Mit NIS2, DORA und branchenspezifischen Sicherheitsstandards wächst die Bedeutung des IT‑Sicherheitsrechts. Ich unterstütze Unternehmen dabei, Anforderungen richtig einzuordnen, Prozesse aufzubauen und vertragliche Pflichten sauber zu gestalten – etwa in SLA‑Strukturen, Incident‑Regelungen oder bei der Auslagerung von IT‑Diensten.

Ihr kostenfreies Erstgespräch

Ob Softwarevertrag, SaaS‑Produkt, KI‑Projekt oder Datenschutzfragen – ich biete Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch.

Dabei klären wir, welche rechtlichen Anforderungen bestehen, welcher Aufwand realistisch ist und wie wir Ihr Projekt effizient rechtssicher umsetzen können.

Mann in weißem Hemd sitzt am Tisch.

Häufige Fragen (FAQ)

Immer dann, wenn Software, Daten oder digitale Geschäftsmodelle eine Rolle spielen. Gerade bei IT‑Verträgen oder regulatorischen Themen hilft frühzeitige Beratung, teure Fehler im Projekt zu vermeiden.

IT‑Verträge enthalten regelmäßig urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und technische Besonderheiten. Sie lassen sich nicht mit allgemeinen Musterverträgen abbilden.

Ich prüfe technische Abläufe aus rechtlicher Sicht, arbeite aber bei Bedarf mit technischen Spezialisten zusammen – etwa bei IT‑Sicherheit oder komplexen Datenarchitekturen.

Ja. Viele Mandanten nutzen mich als langfristigen Ansprechpartner für digitale Regulierung, Datenschutz und Vertragsgestaltung.