IT‑Projektvertrag Inhalt: Diese Punkte gehören zwingend hinein

Kategorie: IT-Recht

Ein klar strukturierter IT‑Projektvertrag entscheidet über Erfolg oder Stillstand eines Projekts. Sie erfahren hier, welche Inhalte unverzichtbar sind, wo typische Risiken liegen und wie Sie agile Methoden wie Scrum vertraglich sauber abbilden.

IT-Projektvertrag: Pflichtinhalte und Tipps

Warum ein präziser IT‑Projektvertrag so wichtig ist

In IT‑Projekten arbeiten Auftraggeber und Auftragnehmer oft monatelang eng zusammen. Gerade bei agiler Entwicklung entstehen ständig neue Anforderungen, Ideen oder technische Abhängigkeiten. Ohne eindeutige Regeln geraten Projekte schnell ins Stocken – mit hohen Kosten als Folge. Ein guter Vertrag schafft Klarheit, reduziert Konflikte und stellt sicher, dass Sie Ihre technischen und wirtschaftlichen Ziele erreichen.

Kernbestandteile eines IT‑Projektvertrags

1. Leistungsbeschreibung und unverhandelbare Anforderungen

Auch in agilen Projekten müssen die wesentlichen Eckpunkte von Beginn an feststehen. Viele Fehler entstehen dadurch, dass genau diese Punkte fehlen oder zu vage sind. Wichtig ist:

  • Welche Funktionen muss die Software zwingend können?
  • Welche Schnittstellen, Interoperabilität oder technischen Abhängigkeiten gibt es?
  • SaaS oder On‑Premise? Open Source oder proprietär?
  • Müssen bestimmte Lizenzen genutzt oder ausgeschlossen werden?

Gerade diese Grundentscheidungen dürfen nicht „agil“ behandelt werden. Sie bilden den Rahmen, in dem die Entwicklung stattfindet. Mehr zur Unterscheidung der Vertragsformen finden Sie hier: Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag im IT‑Recht.

2. Regeln für agile Zusammenarbeit (Scrum & ähnliche Methoden)

Agilität bedeutet Dynamik – aber genau das birgt Konfliktpotenzial. Deshalb sollten Sie feste Kommunikations- und Entscheidungsmechanismen definieren:

  • Verbindliche Ansprechpartner beider Seiten
  • Regelmäßige Statusmeetings
  • Eskalationsmechanismen bei Meinungsverschiedenheiten
  • Fristen, innerhalb derer ein Konflikt in höhere Gremien getragen wird

Solche Regelungen wirken unscheinbar, verhindern aber Projektstillstände – einer der teuersten Fehler in der Praxis.

3. Dokumentation und Qualität der Ergebnisse

Entwicklungs­ergebnisse müssen so dokumentiert sein, dass ein anderes Team damit weiterarbeiten kann. Ohne klare Dokumentationspflichten riskieren Sie, bei Problemen mit einem kaum lesbaren oder undokumentierten Code dazustehen. Legen Sie daher fest:

  • Dokumentationsumfang im Code und extern
  • Nachvollziehbarkeit von Architekturentscheidungen
  • Übergabeformat bei Projektende oder Kündigung

4. Regelungen für Kündigung und Herausgabe des Codes

IT‑Projekte scheitern – und häufig ist der Code bereits zu 60–90 % fertig. Dann zählt eine saubere vertragliche Grundlage. Wichtig ist:

  • Kündigungsrechte und -fristen
  • Verpflichtung zur Herausgabe aller Ergebnisse
  • Qualitätsanforderungen an die Übergabe (vollständige Dokumentation, lauffähige Zwischenstände, strukturierte Dateien)

Wenn das fehlt, droht Streit darüber, ob der Code überhaupt herausgegeben werden muss – und wenn ja, in welcher Form.

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5. Regulatorische und sicherheitsrelevante Anforderungen

Gerade in regulierten Branchen (FinTech, HealthTech, kritische Infrastruktur) müssen bestimmte Vorgaben zwingend eingehalten werden. Dazu gehören z. B. GDPR/DSGVO, NIS2, DORA oder technische Standards. Definieren Sie klar:

  • Sicherheitsniveau (z. B. „State of the Art“)
  • Pflichten des Auftragnehmers zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen
  • Verschlüsselungs- und Sicherheitsmechanismen

Ein Überblick über die regulatorische Ebene des IT‑Rechts findet sich hier: IT‑Recht und digitale Regulierung.

6. Datenschutzfreundliche Umsetzung (Low Hanging Fruit, die oft fehlt)

Viele Anbieter vergessen, einfache aber essenzielle Datenschutzfunktionen gleich in der Entwicklung zu berücksichtigen. Sie sollten vertraglich geregelt werden, z. B.:

  • Exportierbarkeit der Nutzerdaten
  • Vollständige Löschbarkeit einzelner Datensätze
  • Strukturierte Datenhaltung, um spätere Änderungen zu vermeiden

Das lässt sich früh sehr leicht integrieren, wird jedoch später extrem teuer.

SaaS‑Besonderheiten im IT‑Projektvertrag

Bei SaaS‑Modellen liegt die Software nicht beim Kunden, sondern beim Anbieter. Daher sind zusätzliche Regelungen nötig:

  • Update‑ und Patch‑Pflichten des Anbieters
  • Verfügbarkeit, Downtime‑Fenster und Service‑Level
  • Backup- und Wiederherstellungsmechanismen

Fazit: Ein guter Vertrag schützt Ihr Projekt – und Ihr Budget

Ein IT‑Projektvertrag ist weit mehr als eine Formalität. Er sorgt für Klarheit, verhindert Stillstand und schützt Sie vor teuren Überraschungen. Wenn Sie mehr Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für IT‑Recht gern zur Seite. Eine ausführliche Darstellung zu einzelnen Vertragstypen finden Sie außerdem hier: Softwareentwicklungsvertrag rechtssicher gestalten.

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