NIS‑2 Pflichten: Was Unternehmen jetzt zwingend umsetzen müssen

Kategorie: IT-Recht, IT-Sicherheit

NIS‑2 verpflichtet zahlreiche Unternehmen zu umfassenden Cybersecurity‑Maßnahmen – vom Risikomanagement über technische Sicherheitsstandards bis hin zu strengen Meldepflichten. Dieser Überblick zeigt Ihnen die wichtigsten Pflichten und hilft Ihnen einzuschätzen, wie stark Ihr Unternehmen betroffen ist.

Pflichtenkatalog NIS-2: Unternehmensrichtlinien

1. Warum NIS‑2 so relevant ist

Mit NIS‑2 verschärft die EU die Anforderungen an die Cybersicherheit erheblich. Betroffen sind nicht mehr nur große Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz – sofern sie einem der relevanten Sektoren angehören. Falls Sie unsicher sind, ob NIS‑2 auf Ihr Unternehmen zutrifft, empfehle ich Ihnen meinen Überblick zum NIS‑2‑Geltungsbereich.

2. Welche NIS‑2 Pflichten bestehen?

Die Pflichten hängen von Ihrer Unternehmensgröße ab – entscheidend ist die Einordnung in wichtige oder besonders wichtige Einrichtungen. Die Grundanforderungen ähneln sich jedoch: NIS‑2 verlangt stets ein wirksames Risikomanagement, klare Prozesse und nachweisbare Maßnahmen zur Abwehr digitaler Bedrohungen.

2.1. Risikomanagement und technische Schutzmaßnahmen

Im Zentrum steht ein umfassendes Risikomanagement. NIS‑2 verlangt, dass Sie Risiken erkennen, bewerten und aktiv minimieren. Dazu gehören unter anderem:

  • technische Schutzmaßnahmen wie Firewalls, Verschlüsselung und Zugriffskontrollen
  • regelmäßige Bewertung möglicher Schwachstellen
  • Dokumentation von Sicherheitsprozessen und IT‑Strukturen

Ein wichtiger Punkt: Die eingesetzten Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ältere Software‑Versionen oder veraltete Hardware können daher schnell problematisch werden.

2.2. Schulungs- und Qualifikationspflichten

NIS‑2 fordert regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende in sicherheitsrelevanten Bereichen. Es geht nicht um einfache „Bitte klicken Sie nicht auf jeden Link“-Hinweise, sondern um fundierte Schulungen zu aktuellen Angriffstechniken und Notfallroutinen. Diese Anforderungen ähneln vielen Datenschutzpflichten – wenn Sie bereits gut aufgestellt sind, können Sie einiges übernehmen. Nutzen Sie gerne meinen kostenfreien Datenschutz‑Check, um zu prüfen, wie weit Sie bereits sind.

2.3. Sicherheits- und Notfallkonzepte

Unternehmen müssen detaillierte Konzepte vorhalten, die definieren:

  • wie Risiken analysiert werden
  • wie Sicherheitsvorfälle bewältigt werden
  • wer intern und extern einzubinden ist
  • wann welche Schritte auszulösen sind

Solche Konzepte können leicht 30 bis 40 Seiten umfassen. Entscheidend ist, dass sie funktionieren – insbesondere in Unternehmen mit vielen Mitarbeitern.

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3. Meldepflichten: Strenge Fristen und doppelte Meldungen

Kommt es zu einem Sicherheitsvorfall, gelten enge Fristen. Sie müssen:

  • innerhalb von 24 Stunden eine Erstmeldung an das BSI abgeben
  • innerhalb von 72 Stunden weitere Informationen nachreichen
  • innerhalb eines Monats einen abschließenden Vorfallsbericht übermitteln

In der Praxis kommt meist eine zweite Meldepflicht hinzu: die Meldung einer Datenschutzverletzung nach DSGVO. Da fast immer personenbezogene Daten betroffen sein können, laufen beide Verfahren parallel. Auch das sollten Sie in Ihren Notfallplänen berücksichtigen.

4. Wie Sie die Umsetzung realistisch angehen

Kein Unternehmen wird alle Maßnahmen sofort vollständig erfüllen können. Entscheidend ist, strukturiert vorzugehen und eine klare Priorisierung vorzunehmen. Besonders Unternehmen mit bestehenden Datenschutzprozessen haben Vorteile, weil sich viele Anforderungen überschneiden. Wenn Sie externe Unterstützung benötigen, kann ein externer Datenschutzbeauftragter helfen, schnell und rechtssicher voranzukommen.

5. Fazit: NIS‑2 ist anspruchsvoll – aber machbar

NIS‑2 bringt hohe Anforderungen mit sich und betrifft deutlich mehr Unternehmen als bisherige Regelungen. Mit einem strukturierten Ansatz, klar priorisierten Maßnahmen und belastbaren Sicherheitskonzepten können Sie die Pflichten jedoch gut umsetzen. Wenn Sie einen Einstieg benötigen oder prüfen wollen, ob Ihr Unternehmen überhaupt betroffen ist, finden Sie meinen ausführlichen Überblick unter Was ist NIS‑2?.

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