Pflicht zu KI-Schulungen für Mitarbeiter: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Kategorie: Datenschutz

Mit der zunehmenden Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen stellt sich die Frage, wann und für wen eine Pflicht zu KI-Schulungen besteht. Der Beitrag erläutert, welche rechtlichen Vorgaben gelten, welche Mitarbeiter betroffen sind und wie Arbeitgeber Schulungspflichten sinnvoll umsetzen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Schulung zu KI und AI Act im Unternehmen

Warum KI-Schulungen an Bedeutung gewinnen

Der Einsatz von KI-Systemen – ob in der Kundenkommunikation, im Datenmanagement oder in der Prozessautomatisierung – hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit dieser Entwicklung geht auch eine wachsende Verantwortung für Arbeitgeber einher. KI kann Prozesse vereinfachen, birgt aber zugleich Haftungs- und Datenschutzrisiken. Daher verlangt der europäische Gesetzgeber, insbesondere durch die KI-Verordnung (AI Act), dass Unternehmen ihre Beschäftigten im Umgang mit der Technologie angemessen schulen.

Wer ist zur Schulung verpflichtet?

Die gesetzlichen Pflichten zur Durchführung von KI-Schulungen knüpfen an die Rolle des Unternehmens an. Grundsätzlich lassen sich zwei zentrale Gruppen unterscheiden:

  • Anbieter und Hersteller – also Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder auf den Markt bringen.
  • Betreiber und Arbeitgeber – also Organisationen, die KI-Systeme in ihrer täglichen Arbeit einsetzen.

Gerade Letztere, also die Arbeitgeber, trifft unmittelbar die Pflicht, ihre Mitarbeiter im sicheren und rechtskonformen Umgang mit KI zu schulen. Wird beispielsweise eine Software zur automatischen Analyse von Kundentelefonaten oder eine KI-gestützte Textgenerierung eingeführt, müssen die betroffenen Mitarbeitenden wissen, wie sie diese Tools anwenden dürfen und wo die Grenzen liegen.

Gesetzlicher Hintergrund der Schulungspflicht

Nach der KI-Verordnung sollen Schulungen vor allem sicherstellen, dass die Beschäftigten Risiken erkennen und den sicheren Einsatz der Systeme gewährleisten können. Der rechtliche Gedanke ist klar: Künstliche Intelligenz birgt Risiken – vor allem dann, wenn sie falsch bedient oder unreflektiert eingesetzt wird. Durch qualifizierte Schulungen werden diese Risiken minimiert.

Ähnlich wie bei Datenschutzschulungen geht es nicht nur um formale Pflichten, sondern um eine praktische Absicherung: Nur wer die Funktionsweise, Grenzen und rechtlichen Rahmenbedingungen der eingesetzten KI versteht, kann verantwortungsvoll handeln.

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Wie eine praxisgerechte KI-Schulung aussehen kann

Die Art und der Umfang der Schulung hängen vom jeweiligen Einsatzbereich der KI ab. Empfehlenswert ist ein gestuftes Konzept, das unterschiedliche Mitarbeitergruppen adressiert:

  • Grundlagenschulungen – für alle Mitarbeiter, die KI-Anwendungen nutzen sollen.
  • Vertiefungsschulungen – für Fachbereiche mit höherem Risiko, etwa Datenanalyse oder Personalmanagement.
  • Management-Workshops – zur Sensibilisierung für strategische und haftungsrechtliche Aspekte des KI-Einsatzes.

Inhaltlich sollten folgende Themen berücksichtigt werden:

  • Funktionsweise und Grenzen der eingesetzten KI-Systeme
  • Rechtliche Rahmenbedingungen (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht, Haftung)
  • Verantwortlichkeiten im Unternehmen
  • Umgang mit Fehlern oder Fehlentscheidungen der KI

KI-Schulungen als Bestandteil einer Compliance-Strategie

KI-Schulungen sind Teil einer umfassenden Compliance-Strategie, die neben Schulung und Sensibilisierung auch regelmäßige Überprüfungen der Prozesse umfassen sollte. Analog zum Datenschutz empfiehlt sich die Integration dieser Themen in bestehende Strukturen – etwa über die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten, der sowohl Datenschutz- als auch KI-bezogene Risiken bewertet und geeignete Maßnahmen empfiehlt.

Fazit: Schulungspflicht als Chance verstehen

Die Verpflichtung zu KI-Schulungen ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern vor allem eine Investition in Sicherheit und Kompetenz. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter frühzeitig qualifizieren, senken das Risiko von Fehlanwendungen und schaffen Vertrauen im Umgang mit neuen Technologien. Wer die Schulungspflichten ernst nimmt, profitiert doppelt – durch Rechtssicherheit und durch informierte, verantwortungsbewusste Mitarbeitende.

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