Portrait von Fachanwalt für IT-Recht Jonas Jacobsen

Externer Datenschutzbeauftragter in Berlin

Sie suchen für Ihr Berliner Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, der pragmatisch berät statt nur zu verwalten?

Als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter übernehme ich diese Rolle für Unternehmen in Berlin und Umgebung. Von meiner Kanzlei in Berlin-Mitte aus berate ich Sie persönlich: mit rechtlicher Expertise, technischer Praxiserfahrung und einem klaren Blick für wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Feste Monatspakete ab 250 € netto, die Bestellung bei der Berliner Aufsichtsbehörde ist inklusive. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren individuellen Bedarf.

Fachanwalt für IT-Recht

Persönlich vor Ort in Berlin

Bestellung bei der Aufsichtsbehörde inklusive

Was ein externer Datenschutzbeauftragter für Sie leistet

Die DSGVO, insbesondere Art. 39, formuliert klare Aufgaben für Datenschutzbeauftragte, darunter u.a.:

  • Beratung und Information zu datenschutzrechtlichen Pflichten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und interner Datenschutzrichtlinien
  • Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO)
  • Zusammenarbeit mit der Berliner Aufsichtsbehörde
  • Erster Ansprechpartner für Betroffene und Behörden

In der Praxis bedeutet das: Ich berate Sie nicht nur zur rechtskonformen Umsetzung Ihrer Datenverarbeitung, sondern entwickle mit Ihnen gemeinsam Gestaltungsoptionen, die zu Ihrem Risikoprofil und Geschäftsmodell passen. Keine Theorie aus dem Lehrbuch, sondern klare Empfehlungen, nachvollziehbar begründet.

Für Berliner Unternehmen kommt ein praktischer Punkt hinzu: Zuständig ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Ich kenne die Anforderungen und die Verwaltungspraxis dieser Behörde, übernehme die Meldung Ihrer Bestellung und führe die Kommunikation, wenn sie einmal nötig wird.

So läuft die Zusammenarbeit

Der Einstieg ist unkompliziert und braucht drei Schritte:

  1. Kostenloses Erstgespräch. Wir klären, ob für Ihr Unternehmen überhaupt eine Bestellpflicht besteht, wo Ihre Risiken liegen und welches Paket dazu passt. Auf Wunsch persönlich in Berlin-Mitte, telefonisch oder per Videocall.
  2. Bestandsaufnahme und Bestellung. Ich verschaffe mir einen Überblick über Ihre Verarbeitungen, Systeme und vorhandenen Unterlagen. Anschließend erfolgt die förmliche Bestellung samt Meldung bei der Berliner Aufsichtsbehörde. Beides ist in allen Paketen enthalten.
  3. Laufende Betreuung. Danach bin ich Ihr fester Ansprechpartner: für Rückfragen aus dem Tagesgeschäft, für neue Tools und Verträge, für Betroffenenanfragen und im Ernstfall bei Datenschutzvorfällen. Sie müssen mir Ihr Unternehmen nicht jedes Mal neu erklären.

Pakete & Preise: Transparente Modelle für Ihre Planungssicherheit

Je nach Ihrem individuellen Umfang können Sie zwischen verschiedenen Paketen wählen. Die Bestellung bei der Aufsichtsbehörde ist in allen Varianten inklusive. Aufwände, die über die Inklusivberatungszeit hinausgehen, werden mit 300 € netto / h berechnet.

Welches Modell für Sie passt, klären wir unkompliziert im Erstgespräch.

Variante 4: Individuell

Individuelle Laufzeit
Individuelles Beratungskontingent
DSB Bestellung inklusive

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Hand hält Glühbirne und Zahnrad, gelbe Symbole

1. Praxisgerechte Beratung statt Formalismus

Viele Datenschutzbeauftragte agieren als reine Kontrolleinheit und lehnen im Zweifel ab. Ich dagegen berate pragmatisch: Ich zeige auf, was rechtlich möglich, was kritisch und was eindeutig rechtswidrig ist. Auf dieser Basis können Sie souverän entscheiden, abgestimmt auf Ihr Risikoprofil.

2. Fester Ansprechpartner statt wechselndem Beraterteam

Bei größeren Anbietern betreut Sie ein Team, und die Zuständigkeit wechselt. Jeder Wechsel heißt für Sie: Ihr Unternehmen noch einmal von vorn erklären. Bei mir ist es durchgehend dieselbe Person. Ich kenne Ihre Systeme, Ihre Dienstleister und die Abwägungen, die wir bereits getroffen haben. Das spart im Tagesgeschäft Zeit und zahlt sich vor allem dann aus, wenn es eilt, etwa wenn nach einem Vorfall die 72-Stunden-Frist des Art. 33 DSGVO läuft.

Buch und Lupe Symbol auf grauem Hintergrund.
Symbol für finanziellen Kreislauf mit Zahnrad und Haken.

3. Kosteneffizienz gegenüber einem internen DSB

Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt besonderen Kündigungsschutz (§ 6 Abs. 4 BDSG), ein nicht zu unterschätzender Faktor gerade in kleineren Unternehmen. Zusätzlich bindet er Arbeitszeit und verursacht indirekte Kosten durch wiederkehrende Schulungen und fehlende Routine. Ein externer DSB entlastet Sie effizient und bietet, anders als punktuelle anwaltliche Beratung, tiefes Verständnis für Prozesse und Strukturen Ihres Unternehmens.

4. Mehr Know-how bei komplexen Fragen

Gerade bei internationalen Datentransfers, Joint Controllern oder innovativen Softwareprodukten reicht eine Datenschutz-Zusatzausbildung oft nicht aus. Als Fachanwalt für IT-Recht kenne ich die einschlägige EuGH-Rechtsprechung und gestalte rechtskonforme, aber wirtschaftsnahe Lösungen. Für Berliner Technologieunternehmen, Agenturen und Start-ups ist das häufig der entscheidende Punkt.

Zahnradsymbol mit drei Pfeilen nach oben.

Ihr Datenschutzbeauftragter in Berlin-Mitte

Meine Kanzlei liegt in der Rückerstraße 4 in 10119 Berlin, wenige Minuten vom Rosa-Luxemburg-Platz entfernt. Termine vor Ort sind damit für Unternehmen aus Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain und Kreuzberg unkompliziert möglich. Für alles Weitere genügen in der Regel Telefon und Videocall.

Warum der Standort eine Rolle spielt: Für Unternehmen mit Sitz in Berlin ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die zuständige Aufsichtsbehörde. Bei Bestellmeldungen, Beschwerdeverfahren und der Meldung von Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO arbeiten wir mit dieser Behörde zusammen. Kenntnis ihrer Anforderungen spart Ihnen im Ernstfall Zeit.

Dr. Jonas Jacobsen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, c/o cloverlaw, Rückerstr. 4, 10119 Berlin, Telefon +49 30 28047033. Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Die gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten ergibt sich u. a. aus § 38 BDSG in Verbindung mit Art. 37 DSGVO. Eine Bestellpflicht besteht in folgenden klassischen Fällen:

  • Ab 20 Personen im Unternehmen, sofern diese ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Das ist fast immer der Fall.
  • Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl, wenn besonders sensible Daten (sogenannte Artikel-9-Daten) verarbeitet werden, etwa Gesundheitsdaten, biometrische Daten, politische oder religiöse Überzeugungen.
  • Wenn Kerntätigkeit Ihres Unternehmens eine risikobehaftete Datenverarbeitung ist, etwa durch Überwachung, Profiling oder umfangreiche personenbezogene Analysen.

In Berlin betrifft das einen breiten Querschnitt: Softwareunternehmen und Agenturen, die Kundendaten verarbeiten, Arztpraxen und Pflegedienste mit Gesundheitsdaten, Personaldienstleister sowie wachsende Start-ups, die mit der Bestellpflicht oft erst konfrontiert werden, wenn sie die Grenze von 20 Personen überschreiten.

Unverbindlich? Klar. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir schnell, ob und wann Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen und in welcher Form.

Jetzt Beratung sichern

Ob Pflicht zur Bestellung oder präventive Unterstützung: Ein externer Datenschutzbeauftragter sichert Ihr Unternehmen ab. Mit mir gewinnen Sie fachanwaltliches Know-how, geprüfte Beratungskompetenz und einen Ansprechpartner vor Ort in Berlin, transparent und effizient. Im kostenfreien Erstgespräch berate ich Sie unverbindlich über Ihre Anforderungen und passende Paketmodelle.

Mann in weißem Hemd sitzt am Tisch.

Häufige Fragen

Bei mir starten die Pakete bei 250 € netto pro Monat, inklusive der Bestellung bei der Aufsichtsbehörde und 30 Minuten Beratung monatlich. Größere Kontingente kosten 550 € oder 990 € netto pro Monat. Der Preis richtet sich vor allem nach Unternehmensgröße, Anzahl der Verarbeitungen und Sensibilität der Daten. Welches Modell passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Rechtlich nicht. Die DSGVO schreibt keinen Sitz am Unternehmensstandort vor. Praktisch hat Nähe aber Vorteile: persönliche Termine ohne Reiseaufwand, Vertrautheit mit der zuständigen Berliner Aufsichtsbehörde und kurze Wege, wenn es einmal eilt. Für Unternehmen außerhalb Berlins arbeite ich ebenso, dann überwiegend digital.

Ein interner DSB ist Mitarbeiter Ihres Unternehmens und genießt erweiterten Kündigungsschutz. Das kann teuer und riskant sein. Externe DSB wie ich bringen spezialisiert-fachliche Expertise mit, arbeiten unabhängig und flexibel und lassen sich einfach vertraglich regeln, ohne langfristige Rechtsfolgen.

Ja. Die DSGVO ist europäisches Recht, das direkt gilt. Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ergänzt und konkretisiert die Verordnung für nationale Sonderfälle, etwa im Beschäftigtendatenschutz oder bei der Bestellpflicht ab 20 Mitarbeitern (§ 38 BDSG).

Grundsätzlich Unternehmen mit über 20 Mitarbeitenden, wenn regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Auch kleinere Unternehmen brauchen einen DSB, wenn sie sensible Daten nach Art. 9 DSGVO verarbeiten, etwa Gesundheits- oder Finanzdaten, oder wenn ihre Kerntätigkeit datengetrieben erfolgt.

Nach Abschluss des Vertrags erfolgt die Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Bestellung ist in allen Paketen inklusive.