Gesetzliche Anforderungen an Datenschutzbeauftragte
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten, ob intern oder extern, sind in Art. 39 DSGVO geregelt. Sie umfassen insbesondere:
- Beratung zur Einhaltung der DSGVO und nationalen Datenschutzgesetze (z. B. BDSG)
- Überwachung der Einhaltung interner Datenschutzrichtlinien
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Entscheidend ist dabei, dass der Datenschutzbeauftragte unabhängig agieren kann – ganz gleich, ob er Teil des Unternehmens oder ein externer Dienstleister ist.
Kosten und Kündigungsschutz: das interne Risiko
Ein oft unterschätztes Argument gegen einen internen Datenschutzbeauftragten ist der besondere Kündigungsschutz, dem dieser unterliegt. Insolvenz, Umstrukturierungen oder Leistungsprobleme ändern daran nichts: die Bestellung schützt vor Kündigung, ähnlich wie bei Betriebsräten.
Gerade kleinere Unternehmen sehen im internen Beauftragten zu Beginn eine kostensparende Lösung. Rechnet man jedoch neben dem langfristigen Kündigungsrisiko auch noch den laufenden internen Zeitaufwand sowie mögliche Schulungs- und Fortbildungskosten hinzu, sieht das Bild schnell anders aus. Viele Aufgaben des bisherigen Mitarbeiters bleiben liegen – ein Unsicherheitsfaktor für reibungslose Betriebsabläufe.
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Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt in der Regel spezialisierte Fachkenntnisse mit – idealerweise als Fachanwalt im Datenschutzrecht und mit umfassender Praxiserfahrung. Vor allem folgende Vorteile sind hervorzuheben:
- Kalkulierbare Kosten: Monatliche Pauschalen etwa ab 250 €, z. B. übersichtlich dargestellt in verschiedenen Paketen.
- Schnelle Reaktionsfähigkeit: Der externe DSB kennt bereits die internen Abläufe und kann sofort in Krisenfällen (z. B. Data Breach) reagieren.
- Unparteilichkeit & Unabhängigkeit: Keinerlei Interessenskonflikte wie sie im internen Verhältnis auftreten können.
- Rechtssichere Beratung auf Augenhöhe: Gerade im Umgang mit Aufsichtsbehörden oder in Spezialfällen (z. B. internationaler Datentransfer, Joint Controllership) ein entscheidender Vorteil.
Mehr dazu auch hier: Externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen
Kompetenz und Qualität: Wer ist „angemessen qualifiziert“?
Laut DSGVO muss der Datenschutzbeauftragte „über das erforderliche Fachwissen“ verfügen. In der Praxis zeigt sich jedoch: Komplexere Datenschutzfragen lassen sich nur dann effektiv beantworten, wenn fundierte juristische Qualifikationen vorliegen. Gerade im Zusammenspiel mit internationaler Rechtsprechung wird viel Erfahrung benötigt.
Reine Schulungszertifikate oder Nebentätigkeiten im Unternehmen reichen hier nicht aus, um Pragmatismus mit Rechtssicherheit zu verbinden. Anders formuliert: Kompetenz entscheidet darüber, ob Datenschutz reale Innovation fördert – oder hemmt.
Fazit: Extern ist oft effizienter – und sicherer
Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen profitieren von einem externen Datenschutzbeauftragten. Er bietet rechtlich belastbare, praxisnahe Beratung zu kalkulierbaren Kosten – ohne interne Ressourcen zu blockieren oder Kündigungsrisiken zu schaffen.
Und: Nur extern kann Know-how auf Fachanwaltsniveau effektiv und flexibel eingebunden werden – wann immer es nötig ist.